Ablauf

"Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen."

Aristoteles

In meiner Praxis kann ich ausschließlich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler ab 18 Jahren behandeln. 

In einem ersten, unverbindlichen Gespräch werden wir Ihr Anliegen klären, uns gegenseitig kennenlernen und das weitere Vorgehen abstimmen.

An das Erstgespräch können sich weitere so genannte „probatorische Sitzungen“ anschließen, in denen wir ihr Anliegen noch genauer unter die Lupe nehmen und prüfen, ob eine ambulante Psychotherapie für Sie der passende Weg ist, um Ihre Ziele zu erreichen. Zudem schauen wir, ob eine ausreichend vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann, sodass Sie sich mit einer weiteren Zusammenarbeit wohl fühlen.

Im Anschluss kann die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Sobald die Krankenkasse der Kostenübernahme für die Psychotherapie zugestimmt hat, können wir mit der Behandlung starten.

Um einen ersten Termin zu vereinbaren oder andere Fragen zu klären, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. 

Kosten

Privatversicherte und Beihilfeberechtige:

  • Normalerweise werden die Kosten einer Psychotherapie nach der Antragsstellung von den privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Die Erstattungsmodalitäten sind von Versicherung zu Versicherung jedoch sehr verschieden.
  • Ich bitte Sie daher vor einem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und die Modalitäten für die Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch eine/n psychologische/n Psychotherapeuten/in“ zu klären.
  • Anschließend vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit mir und bringen zur ersten Sitzung ggf. die Unterlagen ihrer Krankenkasse für die Antragsstellung mit. Diese fülle ich dann gerne aus, sodass Ihre private Krankenkasse die Kosten zurückerstatten kann.

Selbstzahler:

  • Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung selbst zu zahlen.
  • In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten für die Durchführung der Psychotherapie notwendig. Ebenso werden keine Informationen an Ihre Krankenversicherung weitergegeben.
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Jede erfolgte Sitzung (je 50 min) wird Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Auch unser Erstgespräch ist bereits kostenpflichtig.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.